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E-Scooter: Diese Regeln gelten

Aktualisiert: 6. Sept.



Weil sie nahezu lautlos sind, Fußwege ersparen und vor allem Fahrspaß bieten, werden E-Scooter immer beliebter. Aber welche Regeln gelten?



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E-Scooter: Diese Regeln gelten 



E-Scooter prägen seit einigen Jahren das Stadtbild, mittlerweile auch in kleineren Städten. Schneller als zu Fuß gelangt man vom Bahnhof nach Hause oder erwischt doch noch den Anschlussbus. Vor allem die Jüngeren nutzen E-Scooter – häufig auch zu zweit fahrend. Offiziell darf man E-Scooter erst ab 14 Jahren fahren, und zwar ohne Führerschein und nur solo. Es besteht keine Helmpflicht, dieser wird jedoch empfohlen.






Deutschland-Statistik zu E-Scootern


  • E-Scooter sind seit Juli 2019 in Deutschland zugelassen.


  • E-Scooter gehören neben Segways zu den Elektrokleinstfahrzeugen.1


  • Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Verletzten und Getöteten stieg in den letzten Jahren kontinuierlich.


  • Laut dem Statistischen Bundesamt werden sie vor allem von den unter 30-Jährigen genutzt.2


  • Insgesamt nutzen 15 % der über 16-Jährigen E-Scooter, 45 % davon besitzen ein eigenes Fahrzeug, während die anderen von Sharing-Diensten mieten.3


  • Die durchschnittlich zurückgelegte Entfernung beträgt 1 bis 2 km.4






Mit dem E-Scooter sicher im Straßenverkehr unterwegs


E-Scooter dürfen grundsätzlich am Straßenverkehr teilnehmen, wenn dabei verschiedene Regeln beachtet werden. So dürfen E-Scooter eine auf maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Sie sind versicherungspflichtig, weshalb eine gültige Versicherungsplakette aufgeklebt sein muss. Legal fahren E-Scooter außerdem nur, wenn sie eine Betriebserlaubnis haben. Schließlich müssen Bremsen, Licht und Elektronik wie bei anderen Fahrzeugen auch funktionstüchtig sein.



Bußgelder / Punkte bei Verstößen mit dem E-Scooter4

Fahren auf dem Gehweg

15 bis 30 Euro

Nebeneinander fahren

15 bis 30 Euro

Fahren ohne Versicherungskennzeichen

40 Euro

Bei Rot über die Ampel

60 bis 180 Euro

Fahren ohne Betriebserlaubnis

70 Euro

Elektronisches Gerät benutzen (z. B. Handy)

100 Euro + 1 Punkt


E-Scooter werden im Straßenverkehr ähnlich wie Fahrräder behandelt.

Sie sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt.

Nur, wenn es diese nicht gibt, darf man die Straße benutzen. Gehwege sind tabu – ebenso wie (zu viel) Alkohol. Hier gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie fürs Autofahren: Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder und mehr. Für alle unter 21 Jahren und in der Probezeit gelten 0,0 Promille.4


4 adac.de, „E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller plus geplante Neuregelungen“, 01.07.2025



E-Scooter-Versicherung – So geht's!


Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig, das heißt, es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Statt eines Blechschilds genügt hier eine Plakette als Versicherungskennzeichen.

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Nutzung des Elektro-Scooters bei Dritten entstehen.


Bei einem Unfall würde sie z. B. die Kosten für die Reparatur an einer beschädigten Autotür oder Schmerzensgeld für eine verletzte Person zahlen. 


Um auch die Kosten bei Diebstahl abzusichern, kann es je nach Wert des E-Scooters sinnvoll sein, freiwillig eine Zusatzversicherung wie z. B. eine Teilkasko abzuschließen.


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